Sanierung der Bundesfinanzen




Die seit Jahren schneller als die Wirtschaft wachsenden Staatsausgaben, die Defizit- und Schuldenwirtschaft des Staates, insbesondere des Bundes, erfordern weiterreichendere Massnahmen als bisher getroffen. Die Sanierung der Staats- finanzen darf nicht mehr über zusätzliche Einnahmen erfolgen, sondern muss mittels Ausgabenkürzungen durchgesetzt werden. Der Staat hat sich auf die Kernaufgaben Innere und Äussere Sicherheit, Rechtsprechung, Chancengleichheit im Bildungswesen, Grundangebot an Infrastruktur im Gesundheits- und Verkehrswesen und die Fürsorge zu beschränken. Ein Schuldenabbau ist in Angriff zu nehmen, indem ein verbind- licher Tilgungsplan erarbeitet wird. Zum Schuldenabbau ist auch ein beschleunigter Verkauf von nicht mehr benötigten Staatsbeteiligungen wie Swisscom, RUAG, etc. in Betracht zu ziehen.
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