Sicherung der Sozialwerke - Eindämmung der Umverteilung




Die Umverteilungsmanie in der Schweiz  muss eingedämmt werden, damit nicht weitere  Unternehmen und steuerkräftige Privatpersonen ins Ausland abwandern. Die 10 Sozialwerke dürfen wegen den Finanzierungslücken infolge der Überalterung vorderhand nicht weiter ausgebaut werden, will man nicht das Erreichte gefährden. Eigenverantwortung muss wieder anstelle der Anspruchsmentalität und Abhängigkeit vom Staat bzw. von den Sozialwerken rücken. Die private Altersvorsorge muss deshalb steuerlich gefördert werden. Kürzungen von Leistungen, die nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, sind zu prüfen und Missbräuche im Sozialbereich konsequenter zu bekämpfen. Eine zentrale Erfassung von staatlichen Leistungsempfängern und eine härtere Bestrafung des Sozial- betrugs stellen erste Schritte in diese Richtung dar. Die Sanierung der Sozialwerke muss beschleunigt in Angriff genommen werden, wobei vor allem das Verursacherprinzip zur Anwendung kommen soll. Es ist ein verbindlicher Sanierungs- plan zu erarbeiten.
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